Die Nachricht trifft Anleger wie ein Tiefschlag. Die Firmengruppe Infinus und Future Business stehen unter Betrugsverdacht. Nun zittern die Anleger um Ihre Einlagen. Diese hatten sie teilweise in erheblichem Umfang in Orderschuldverschreibungen, Anleihen, Genussrechte oder auch Fondsbeteiligungen der verschiedenen Infinus – Firmen investiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, da bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen in den Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zu den Vermögens – und Ertragsverhältnissen der Herausgeberin der Schuldscheine gemacht worden sein sollen.
Die Vermittler verkauften vor allem Genusscheine und Orderschuldverschreibungen. Mit diesen Papieren, welche mit hohen Zinsen lockten, finanziert das Unternehmen überwiegend in den Erwerb und die Verwertung von Lebens – und Rentenversicherungen, in den Immobilienerwerb als auch Unternehmensbeteiligungen.
Vertrieb über eigene Struktur
Der Verkauf der Investments erfolgte im Wesentlichen über eine eigene Vermittlerstruktur. Dieses Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut war das Haftungsdach für die Vermittler. Haben die Vermittler in den Beratungsgesprächen auf diesen Zusammenhang hingewiesen, bedeutet dies, dass diese Vermittler persönlich nur unter ganz bestimmten Vorausetzungen überhaupt noch in Anspruch genommen werden können. Bei freien Vermittlern, welche nicht zu diesem Haftunsgsverband der Infinus AG gehören, sieht dies anders aus. Dies können im Falle von falschen bzw. unvollständigen Beratungen bei Zeichnung der Anlagen direkt persönlich in Anspruch genommen werden. Dies muss natürlich in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden.
Verkaufte Produkte
Zinsprodukte wurden von den Fimen Future Busines KGaA (Orderschuldverschreibungen, Genussrechte,Nachrangdarlehen), der Prosavus AG ( Namensgenussrecht), der Ecoconsort (Orderschuldverschreibungen) und der Valueconsort (Nachrangdarlehen) herausgegeben (emittiert).
Insolvenzverfahren – vorläufiger Insolvenzverwalter
Nachdem die Staatsanwaltschaft sämtliche Konten und Vermögenswerte der Firmen beschlagnahmt hatte, haben die Firmen selbst Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Dresden hat für die Firmen Future Busines KGaA und die Prosavus AG am 14.11.2013 daher vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Diese werden nun prüfen, inwieweit ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Dies kann bis zu 3 Monate dauern.
Sind Fristen einzuhalten?
Die Anleger müssen in Bezug auf Ihre Beteiligungen derzeit nichts unternehmen. Sofern über die Firmen tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erhalten alle Anleger in diesen Gesellschaften vom Insolvenzverwalter Post und können ggf. ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.
Sonstige Schadenersatzansprüche der Anleger
Grundsätzlich sind verschiedene Schadenersatzansprüche denkbar. Diese können sich gegen handelnde Personen der Geschäftsführung/Aufsichtsgremien der Firmen richten, sofern diese sich pflichtwidrig zum Nachteil der Anleger verhalten haben.
Daneben sind auch Ansprüche aus Prospekthaftung denkbar, z.B. dann, wenn das Prospekt inhaltlich unrichtig ist. Dabei können auch Mitverantwortliche der Prospekterstellung wie z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, als Schadenersatzpflichtige in Betracht kommen, sofern diese unvollständige oder unrichtige Angaben in den Prospekten zu verantworten haben
Nicht zuletzt der bereits eingangs beschriebene Vermittler kann bei einer nicht anlage- und anlegergerechten Beratung in Haftung genommen werden.
Diese Fragen sollten vorab von einem Fachmann gesprüft werden, auch daraufhin, welche dieser Ansprüche welchen Verjährungsfristen unterliegen.
Das weitere Vorgehen sollte sorgfältig überlegt werden, damit sich der Schaden nicht noch durch weitere, unnötige Kosten erhöht.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock