Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen im Juli 2017 erwartet

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Nachdem der BGH mit 2 Kernentscheidungen im Jahr 2014 entschieden hat, dass Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind, ist die Rechtslage in Bezug auf derartige Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen seit längerer Zeit ungeklärt. Einige Oberlandesgerichten haben derartige Bearbeitungsentgelt auch bei Unternehmerdarlehen als unzulässig angesehen, andere Gerichte haben derartige Forderungen auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten zurückgewiesen, da nach ihrer Auffassung ein Unternehmer in einer strukturell anderen Situation als ein Verbraucher ist und sich zudem durch Handelsbrauch eine derartige Gebühr als zulässig verfestigt habe.

Am 4.7.2017 findet nunmehr in 3 verschiedenen Sachen (Az. XI ZR 562 /15, XI ZR 233/16 und XI ZR 436/16)ein Verhandlungstermin beim BGH statt, in welchem es um die Frage der Zulässigkeit der Bearbeitungsgebühr bei Unternehmerdarlehen geht.

Sollte der BGH auch in diesem Fall die Unzulässigkeit einer derartigen Gebühr annehmen, kämen auf die Banken erneut erhebliche Rückzahlungsansprüche zu. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der BGH für eine weitere Belastung der Banken sorgt, welche sich ohnehin in einer angespannten finanziellen Situation befinden.

Wir werden darüber berichten.

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