Garantiehaftung der Bank wegen unrichtiger Bankbestätigung bei GmbH-Gründung

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Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fallen die meisten Gläubiger mit ihrer Forderung aus, d.h. sie haben Ihre Leistung an die jetzt insolvente Firma zwar erbracht, erhalten aber aus der Insolvenzmasse kein Geld mehr dafür. Dabei haben sie oft darauf vertraut, dass die Gründung der Gesellschaft formal richtig erfolgte und das haftende Kapital u.a. den Verantwortlichen der Firma auch zur Verfügung stand. Dies ist jedoch sehr oft nicht der Fall.Im Rahmen der Vorgründungsphase muss die GmbH unter anderem grundsätzlich ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 € erbringen. Dieses Kapital ist auf ein Konto, das auf den Namen der GmbH geführt wird, einzuzahlen.

Bei der Eintragung der GmbH im Handelsregister ist diese Einzahlung durch eine Bestätigung der Bank nachzuweisen (z.B in Form eines Kontoauszugs). Die Bank bestätigt mit diesem Schreiben, dass das Stammkapital dem Geschäftsführer der GmbH zur freien Verfügung steht  bzw. stand und somit eine Haftung der GmbH aus dem Stammkapital gegenüber den Gläubigern gesichert ist.

Kommt es nun zu einer Insolvenz des Schuldners (GmbH) und dem folgend einem Zahlungsausfall des Gläubigers, stellt sich für diesen die Frage, ob er gegebenenfalls gegen die Bank vorgehen kann, da die Bank mit ihrem Bestätigungsschreiben eine Garantie übernommen haben könnte.

So entschied zumindest der Bundesgerichtshof in einem solchen Fall.

Anforderungen an die Bankbestätigung

1.      Die Bank muss die Bestätigung in dem Wissen ausgestellt haben, dass sie zur Vorlage zum Handelsregister bestimmt ist.

2.      Das Schreiben muss erkennen lassen, dass die Einlagen zur endgültig freien Verfügung des Geschäftsführers auf das Bankkonto einbezahlt worden sind.

Wenn die Einlageleistung sofort mit Gegenforderungen der Bank verrechnet worden ist, stand sie niemals zur freien Verfügung.

3.      Es muss zum Ausdruck kommen, dass es sich um Einlageleistungen bestimmter Einlageerbringer (Inferenten) handelt.

Umfang der Bestätigung

Die Bankbestätigung enthält die Erklärung, dass die Einlage wirksam erbracht worden ist.

Umfang der Haftung

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Bankbestätigung. Weicht die Bankbestätigung von den o.g. Anforderungen ab, kommt eine Haftung der Bank in Betracht.

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