Auf eigenen Antrag der Baxter Sachwert GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.01.2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der bestellte Insolvenzverwalter ist dabei Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus.
Das Unternehmen investierte hauptsächlich in Immobilienprojekte. Ungefähr 600 – 700 Anleger investierten eine Gesamtsumme von ca. 10 Millionen Euro bei einer Mindestbeteiligung von 5.000,00 Euro.
In den vertraglichen Regelungen wurde zuletzt eine Teilabtretung erstrangiger Grundschuld vereinbart, wodurch Privatinvestoren dazu gebracht wurden, Darlehen aufzunehmen und weiterhin in die Baxter Sachwert GmbH zu investieren. Diese Nachrangsregelung stellt nun ein hohes Risiko für Anleger dar. Grundsätzlich deshalb, weil die Investoren auch im Insolvenzverfahren nun als nachrangige Gläubiger zählen und daher eher am Schluss der Rückzahlungen stehen.
Welche Möglichkeiten haben Sie als Betroffener?
Sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet wird, gilt es, schnellstmöglich Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auch sollten Sie Ihre Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen lassen.
Als Anleger sollten Sie mit dem Schlimmsten rechnen. Zumindest ein hoher Verlust, wenn nicht sogar ein Totalverlust, steht im Raum.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
Rostock