Lease Trend AG – Aufforderung zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos – zu Recht?

0
  1. Form der Beteiligung

Die Lease Trend AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, die im Jahr 1998 gegründet wurde. Das Beteiligungsmodell sah 3 Anlagevarianten vor:

  • Classic (Einmalanlage)
  • Classic Plus (Einmalanlage in Kombination mit Wiedereinlage der Ausschüttungen)
  • Sprint (Ratenbeteiligung)

 

Demzufolge haben nur die „Classic“-Anleger tatsächliche Ausschüttungen erhalten.

  1. Zahlungsaufforderung aufgrund negativem Abfindungsguthaben

Nun erhalten einige Anleger ein Schreiben der Lease Trend AG mit der Behauptung, dass ein angeblich negatives Kapitalkonto besteht und die Anleger  daher zur Zahlung verpflichtet sind.

  1. keine Abrechnung durch Wirtschaftsprüfer

Jeder Anleger hat grundsätzlich nach Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft den Anspruch, sein Abfindungsguthaben durch einen Wirtschaftsprüfer errechnen zu lassen.  Soweit uns bekannt ist, liegt keinem der Anleger eine Abrechnung des Wirtschaftsprüfers vor. Somit kann der Anleger nicht nachvollziehen, ob ein positives oder negatives Kapitalkonto besteht.

  1. Fazit

Demzufolge kann ich derzeit den Anlegern nicht raten, an die Lease Trend AG – ohne vorherige anwaltliche Überprüfung –  eine Zahlung zu leisten.

Ich empfehle, vor Fristablauf die Lease Trend AG schriftlich die bestehenden Einwendungen vorzutragen, Unterlagen  anzufordern und der Gegenseite dazu eine Frist zur Stellungnahme von 2 Wochen (genaues Datum) zu setzen.

Sofern die Lease Trend AG dennoch auf  eine Zahlung besteht und eine gerichtliche Geltendmachung androht, empfehle ich jedem Anleger, die Zahlungsforderung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen keine vollständige Prüfung der Rechtslage ersetzt und nur durch eine anwaltliche Beratung erfolgen kann.

  1. unser Angebot – kostenfreie Ersteinschätzung

Ob der Ausgleich eines negativen Kapitalkontos zu Recht oder zu Unrecht verlangt wird, bedarf einer fachgerechten Prüfung. Wir können diese für Sie im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung vornehmen. Übersenden Sie uns dazu bitte folgende Unterlagen:

– Zeichnungsschein

–  Aufforderungsschreiben der Lease Trend AG / des Rechtsanwalts

Die kostenfreie Einschätzung ist rechtlich unverbindlich. Das weitere Vorgehen erfolgt nach Absprache. Dabei werden wir dann ebenso die für die anwaltliche Tätigkeit entstehenden Kosten besprechen.

_______________

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de
Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen