Mit Beschluss vom 02.01.2017 hat das AG Chemnitz (15 IN 840/16) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.
Frist zur Forderungsanmeldung: 07.03.2017
Anleger müssen/mussten ihre Forderung beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht bis zum 07.03.2017 zur Insolvenztabelle anmelden. Forderungsanmeldungen, die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend wiederholt werden und haben keine Wirkung für das eröffnete Insolvenzverfahren.
Geschäftsmodell
Es beteiligten sich ca. 7000 Anleger als stille Gesellschafter an Produkten wie SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2, LombardClassic 3. Insgesamt investierten die Anleger schätzungsweise über 100 Mio. €.
Den Anlegern wurde eine Gewinnbeteiligung von 7 bzw. 7,15 % über eine Laufzeit von 3 Jahren versprochen. Jedoch geht aus dem Prospekt hervor, dass sich die Höhe an der Erfolgsquote des Geschäftsmodells misst. Daher konnten Gewinnbeteiligungen auch ausbleiben.
Das Geld gab die Gesellschaft an das Pfandleihhaus Lombardium Hamburg – die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG – als Darlehen weiter. Die wiederum vergab Pfandkredite durch Beleihung von Luxus-Pfandobjekte (z. B. Uhren, Schmuck, Edelsteine, Oldtimer, Fahrzeuge, Kunstgegenstände) an Dritte. Außerdem belieh sie Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien.
Selbst im Fall der Insolvenz sollten die Anleger der LombardClassic Fonds durch die Abtretung der Pfandkreditforderung besichert sein.
negative Pfandbewertung
Bei einer Prüfung eines unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstituts wurde festgestellt, dass die Pfandgüter deutlich weniger wert sind als angenommen (zwischen 13,6 Mio. € und 19 Mio. € statt 250 Mio. € !).
BaFin ordnet Rückabwicklung an
Mit Bescheid vom 04.12.2015 untersagt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft – insbesondere Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien – und ordnet die unverzügliche Rückabwicklung der Darlehensverträge an. Das bedeutet, dass die Anleger ihr Geld zurückerhalten müssen.
Insolvenz der Fidentum GmbH
Das Geschäftsmodell wurde von der Fidentum GmbH entwickelt. Am 04.12.2015 – also am gleichen Tag (!) wie der Bescheid der Bafin – wurde das vorläufige Insolvenzverfahren der Fidentum GmbH eröffnet, die mit der Gesellschaft verbunden ist. Unbekannt ist, ob es einen Zusammenhang zwischen der Insolvenz der Fidentum GmbH und dem Bescheid der BaFin gibt. Merkwürdig erscheint es allemal. Das Insolvenzverfahren wurde nunmehr beim AG Hamburg (67c IN 473/15) am 17.12.2015 eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Pannen bestellt.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Am 14.06.2016 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Durchsuchungen im Pfandhaus Lombardium und 20 weiteren Objekten in und um Hamburg durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 12 Personen aufgrund des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Welche Möglichkeiten haben Sie als Betroffener?
1. Forderungsanmeldung
Falls Sie also betroffen sind, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Forderungen anmelden.
Ob und wie viel Geld Sie erhalten, hängt von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse (also Vermögen) ab, die nun vom Insolvenzverwalter ermittelt wird. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres Geldes. Genaue Prognosen sind derzeit nicht zuverlässig abzugeben.
Wann die Auszahlung Ihrer Forderung erfolgt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Ermittlung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter, die Prüfung der angemeldeten Forderungen und die Ermittlung der Quote der Gläubiger dauert voraussichtliche einige Jahre.
2. Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Die Insolvenzmasse reicht in vielen Fällen aus, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Daher empfiehlt es sich, mögliche Schadensersatzansprüche – vor Eintritt der Verjährung – prüfen zu lassen. Sofern der Vermittler die Informations- und Aufklärungspflichten verletzt hat, käme eine Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.
Oft versprachen die Berater eine sichere Beteiligung mit hoher Rendite. Dabei wurde aber oftmals verschwiegen, dass laut Prospekt die Gewinnbeteiligung von bis zu 7,15 % lediglich die maximale halbjährliche Auszahlung darstellt, welche jedoch auch ausbleiben konnte.
Weiterhin birgt eine atypisch stille Beteiligung generell ein Risiko des Totalverlusts, über welches der Berater aufklären musste.
3. Schadensersatz wegen Prospekthaftung
Ferner können sich Prospektfehler ergeben. Unklar ist, ob die Herausgabe des Darlehens ohne Sicherheit erfolgte. Aus dem Prospekt ergibt sich, dass die Herausgabe des Darlehens immer an eine Sicherheit gekoppelt war. Daher hätte es nicht zur Insolvenz kommen können, wenn die Sicherheiten richtig übereignet worden wären.
Weiterhin bestand entgegen der Prospektangabe ein Interessenkonflikt zwischen
• Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
• Lombardium Hamburg KG (Geschäftsführer: Patrick Ebeling),
• Fidentum GmbH (Geschäftsführer: Robin Miethe),
• Isetreuhand (Mittelverwendungskontrolle),
• BFMC Beteiligungs UG
Laut Prospekt beträgt der Rückzahlungsbetrag 100 % der Einlage und wird nach 36 Monaten fällig. Somit wurde die Anlage mit einem festen Rückzahlungsanspruch und als sicher dargestellt. Dies ist jedoch widersprüchlich zum Gesellschaftsvertrag, der eine Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters vorsieht.
Versicherung für Pfandhäuser
Zudem ist für Pfandhäuser eine Versicherung durch Landesvorschriften vorgeschrieben. Sofern die Pfandgüter versichert waren, könnte ein Anspruch der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vorliegen.
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Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock