Die MPC Rendite-Fonds Leben PlusVII GmbH und Co KG investiert in bereits bestehende Kapitalversicherungen von renommierten deutschen Versicherungsgesellschaften.
Dabei werden die laufend zu entrichtenden Versicherungsbeiträge bis zum Vertragsende gezahlt und bei Vertragsende die fällige Ablaufleistung dann kassiert.
Die Fonds investieren somit in deutsche Kapitallebensversicherungen, welche eine garantierte Mindestverzinsung aufweisen. Allerdings ist diese mittlerweile auch auf knapp 2 % abgesunken. Daneben werden die Policen mehrerer Versicherungsgesellschaften sowie eine Vielzahl von verschiedenen Policen mit unterschiedlichen Tarifen und Restlaufzeiten erworben und so breit gestreut.
Sicherheit hinsichtlich der angekauften Policen soll durch strenge Kriterien gewährleistet werden.
Ist also alles gut?
Leider nicht ganz. Die Aussagen der Fondinitiatoren und der Banken (z. B. Commerzbank), welche diese Anlageprodukte verkaufen, stellen sich doch in einem anderen Licht dar, sofern man auf die (gern verdrängte) Seite der Risiken schaut.
Dabei ist zunächst festzustellen, dass es sich nicht um eine reine Geldanlage in einen Fond handelt, wie der Fonds-Name annehmen lässt. Vielmehr wird der Anleger Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Dies hat rechtliche Konsequenzen, über die auf jeden Fall informiert werden muss.
Von Bedeutung ist dabei, dass der Kommanditist im Falle der Insolvenz für bereits erhaltene Ausschüttungen haftet, diese dann zurückzugewähren hat, sofern die Ausschüttungen nicht aus realen Gewinnen der Gesellschaft stammten.
Daneben werden zum Ankauf der Lebensversicherungspolicen erhebliche Fremdmittel aufgenommen. Diese machen fast 70 % der Gesamtinvestitionssumme aus.
Für die Fremdmittelaufnahme kommt nichts anderes als eine Darlehensaufnahme in Betracht. Dafür sind regelmäßig Darlehenszinsen und Tilgung zu entrichten.
Dabei entsteht das Risiko, dass zum einem aufgrund der Zinsbelastung bereits die Rendite geschmälert wird. Des Weiteren hätte eine Nichtzahlung von Kreditraten zur Folge, dass die Kredite gekündigt werden und die zur Sicherheit übereigneten Lebensversicherung an die Kreditinstitute zurückfallen würden mit der Folge, dass die Anlagegesellschaft völlig wertlos wäre. Daher käme es zum Totalverlust des eingezahlten Geldes.
Darüber hinaus sind beim Vertrieb von Finanzprodukten regelmäßig erheblich Zahlungen für Vermittlertätigkeit und die Geldbeschaffung enthalten. Sofern diese Zahlungen erfolgen, ist unter Umständen auch über diese aufzuklären. Die Pflicht zur Aufklärung wird von den Banken oftmals nicht vorgenommen, damit der Anleger weiterhin Interesse an der Anlage behält.
Nicht zuletzt der Emissionsprospekt, welcher grundsätzlich vor Anlageentscheidung übergeben und besprochen werden sollte, ist hinsichtlich seiner Prognoserechnung und seiner Gesamtangabe zu allen für die Anlageentscheidung wichtigen Punkten auf Plausibilität zu überprüfen. Auch da finden sich erfahrungsgemäß viele Mängel.
Nicht zuletzt die Frage, in welcher Art und Weise man die Anteile wieder verkaufen kann, ist im Beratungsgespräch selten thematisiert.
Für die Geschäftsanteile an den Fonds gibt es keine Rücknahmeverpflichtung, weder seitens des Fonds noch seitens sonstiger Dritter. Dies bedeutet, dass die Anteile nur auf dem Zweitmarkt und in der Regel mit erheblichen Abschlägen verkauft werden können.
Aus diesem Grunde ist diese Geldanlage bspw. für eine Altersvorsorge absolut ungeeignet, was bereits durch mehrere Urteile in vergleichbaren Fällen festgestellt wurde.
Sofern Sie der Auffassung sind, es könnte in Ihrem Fall eine Falschberatung vorliegen, so lassen Sie Ihre Ansprüche fachlich prüfen.
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