Pleite des Containerfinanziers P & R – Welche Anspruche können Anleger jetzt erfolgversprechend durchsetzen?

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Die P&R-Gruppe war Marktführer bei Direktinvestitionen in Schiffscontainer. Die Gesellschaft besteht seit 1975 und hat bislang- nach eigenen Angaben – solide gewirtschaftet. Dagegen spricht nun aber das jetzige Insolvenzverfahren und eine Reihe von unglaublichen Fakten.

  1. Konzept der Kapitalanlage

Ca. 54.000 Anleger haben etwa 3,5 Mrd. € in diese Firma des sogenannten grauen Kapitalmarkts investiert. Es steht somit mehr Geld auf dem Spiel als bei allen deutschen Kleinanlegerpleiten des letzten Jahrzehnts zusammengenommen. Das könnte der größte Kapitalanlagebetrugsfall in Deutschland werden.

Der Konzern verkaufte Anlegern Container, die vor allem auf Schiffen eingesetzt werden, und vermietete sie weiter an die Reedereien. Die Anleger erhielten die Mietenzahlungen der Container aus einem Investitionspool. Es kam somit nicht darauf an, ob P & R den Container eines bestimmten Eigentümers vermiete oder nicht.

Am Ende der 3 bis 5-jährigen Laufzeit wurde der Container auf  Wunsch wieder abgekauft. Viele auslaufende Investitionen wurden jedoch von Anlegern wieder als Neuanlage verlängert. Demzufolge wuchs das verwaltete Anlagevolumen und überschritt die Milliardengrenze bereits im Jahr 1999.

  1. vorläufige Insolvenzeröffnung

Erstmals ab Ende Februar 2018 blieben Miet- und Rückkaufszahlungen aus. Am 07.03.2018 wies P & R seine Vertriebspartner ohne nähere Erläuterung an, den Vertrieb einzustellen.

Das Amtsgericht München (Beschlüsse vom 19.03.2018 – 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18, 1542 IN 728/18) hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Vermögen der

  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltung GmbH,
  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs und Verwaltung GmbH sowie
  • P & R Container Leasing GmbH

eröffnet und

  • Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P & R Container Vertriebs- und Verwaltung GmbH und P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs und Verwaltung GmbH und
  • Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P & R Container Leasing GmbH

eingesetzt.

Diesbezüglich wird mitgeteilt, dass die Gesellschaften fällige Mieten nicht zahlen und Container nicht zu den Preisen zurückkaufen können.

Des Weiteren hat das Amtsgericht München (Beschluss vom 26.04.2018 – 1542 IN 1127/18, 1542 IN 1128/18) das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet:

  • P & R Transport-Container GmbH sowie
  • P & R AG

und Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.

Damit sind weiter 390 Mio. € Anlegergelder von ca. 15.000 Anleger gefährdet. Somit ist nun das gesamte Unternehmen von der Insolvenz betroffen.

  1. Strafverfahren – 1 Mio. Container fehlen im Bestand

Am 17.05.2018 teilte die Staatsanwaltschaft München I mit, dass Ermittlungen gegen die Geschäftsführer der P & R-Gruppe u. a. wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen wurden.  Demnach sind von 1,6 Mio. verkauften Containern nur etwa 600.000 vorhanden. Dieser Fehlbestand hat sich wohl schon in den vergangenen 10 Jahren aufgebaut. Demnach wurde ein großer Teil der Anlegergelder offenbar nicht zum Anlauf der Container verwendet. Ob die Container verkauft wurden oder überhaupt existieren, werden die Ermittlungen des Insolvenzverwalters und der Staatsanwaltschaft ergeben.

  1. Anzeichen einer Finanzkrise

Die Auszahlungen der vereinbarten Containermieten an die Anleger erfolgten über 42 Jahre vermeintlich ohne Beanstandungen. Dies stellte sich im Nachhinein als fraglich heraus.

Von 2000 bis 2008 waren die Frachtraten hoch und die Nachfrage nach Containern stieg schneller als das Angebot. Es wurden daher viele Container verkauft. 2008 kam es zum weltweiten Börsencrash. Folglich brachen die Wirtschafts- und Finanzbranche und auch das Containergeschäft ein. Das Angebot an Schiffen und Containern überstieg die Nachfrage und es besteht bis heute eine Überkapazität. Zudem sanken die Fracht- und Charterraten der Schiffe und die Container blieben ungenutzt und verursachten Lagerkosten.

Ab 2012 stürzte der Preis für neue Standardcontainer aufgrund sinkender Stahlpreise und chinesischer Überkapazitäten innerhalb von 5 Jahren von ca. 2.500 $ auf 1.500 $. Demzufolge brachen die Anschaffungskosten für Gebrauchtcontainer zwischen 2011 bis 2016 um 70 % ein und die Mietpreise um ca. 40 %.

Somit hatte die P & R gleich 2 Probleme: sie erzielten geringe Mieten und die Rückkaufspreise  für Gebrauchtcontainer waren deutlich zu optimistisch kalkuliert. Nur logisch ist es, dass dies finanzielle Probleme bringen muss.

  1. Verdacht auf ein Schneeballsystem?

Erst durch die eingeführte Prospektpflicht erhielten Anleger Einblick in das Geschäft und Zugang zu aktuelle Unternehmenszahlen. Daraus war erkennbar, dass die Einnahmen aus der Vermietung der Container geringer waren als die Mieten, welche an die Anleger ausgezahlt wurden.

So wird vermutet, dass diese jährliche Unterdeckung aus dem Neugeschäft ausgeglichen wurde. Dies würde aber bedeuten, dass ein Schneeballsystem betrieben wurde. Bei einem Schneeballsystem wird ein Produkt vertrieben, bei dem die Auszahlung tatsächlich nicht erzielter Gewinne an Altanleger  durch Einzahlungen neu geworbener Anleger finanziert werden.  Dieses System geht zwar eine Zeitlang gut, kann aber auf Dauer nicht funktionieren und eine Insolvenz ist oftmals unausweichlich.

Für das Vorliegen eines Schnellballsystems ist der Insolvenzverwalter beweispflichtig. Dabei reichen nach Ansicht von vielen Gerichten Anklageschriften der Staatsanwaltschaft oder Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht aus.

  1. Verkauf der Container?

Der Verkauf der Container ist für Anleger derzeit nicht möglich.

  1. persönliche Haftung der Anleger?

Die Anleger haften nicht für Schulden der P & R Gesellschaften, sondern höchstens für Kosten ihres Containers (z. B. Standgebühren, Versicherungsprämie).

  1. Rückforderung der Auszahlungen durch Insolvenzverwalter?

Den Anlegern von Schneeballsystemen droht viele Jahre nach dem Zusammenbruch eines solchen Systems und der damit einhergehenden Insolvenz die Verpflichtung zur Erstattung von bereits erhaltenen Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter. Dies gilt selbst dann, wenn der Anleger in gutem Glauben war.

Zwar hat der BGH (vgl. z. B. Urteil vom 11.12.2008 – IX ZR 195/07; BGH, Urteil vom 22.04.2010 – IX ZR 163/09) bei der Auszahlung von Scheingewinnen und Schneeballsystemen schon oft gegen die Anleger entschieden und eine Insolvenzanfechtung nach § 134 InsO bejaht. Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, den Anspruch ganz oder zumindest teilweise abzuwehren.

  1. Anmeldung der Insolvenzforderung

Sie können Ihre Forderung anmelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Im Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderung aufgefordert. Die Anmeldefrist endet frühestens 2 Wochen und spätestens 3 Monate nach Verfahrenseröffnung.

Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle stehen wir Ihnen gern zur Seite.

  1. Eigentümer der Container?

Eine Vielzahl der Anleger erhielt beim Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages kein Eigentumszertifikat. Es ist daher zweifelhaft, ob den Anlegern das Eigentum an den Container zusteht.

  1. mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger

Sollte sich im Zuge der weiteren Untersuchungen ein Schneeballsystem bestätigen, könnte dies Haftungsansprüche gegenüber Gründern, Initiatoren und Unternehmensverantwortlichen infolge der unerlaubten Handlung auslösen.

Ebenso denkbar sind Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber Vermittler und Berater. Sie sind verpflichtet, das Angebot auf Plausibilität zu prüfen. Demnach hätten sie erkennen können, dass Anleger nur bedingt Eigentümer der Container werden und hätten darauf hinweisen müssen.Weiterhin dürfte aufklärungsbedürftig gewesen sein, dass die Anleger ein Eigentumszertifikat hätten anfordern müssen. Anleger können daher die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der erhaltenen Mieten verlangen.

Allerdings sind diese Ansprüche teilweise vom Hauptverfahren der insolventen Gesellschaften abhängig. Letztlich geht es um die Darstellung, in welcher Höhe überhaupt ein Schaden entstanden ist. Das ist derzeit nicht abzusehen.

Dennoch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, zu prüfen, ob und gegen wen tatsächlich Ansprüche bestehen könnten.

12. kostenfreie Ersteinschätzung

Wir bieten Ihnen dafür eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Dazu bitten wir Sie – sofern möglich – um folgende Unterlagen bzw. Informationen:

 

  1. alle Angaben zum Vertragsschluss (Datum, Anlagebetrag, Gesellschaft, Anzahl der Container usw.
  2. möglichst detaillierte Darstellung zum Verlauf des Beratungs- und Vermittlungsgespräch
  3. Welcher Anlegertyp sind Sie (risikofreudig, vorsichtig, erfahren, unerfahren)?
  4. Welches Anlageziel hatten Sie (Altersvorsorge, Steuerersparnis, Vermögensbildung o. A.)?
  5. Zeichnungsschein, Emissionsprospekt, Flyer, sonst. Unterlagen
  6. ggf. Angaben zur Rechtsschutzversicherung (Gesellschaft, Versicherungsscheinnummer)

 

Vielen Dank!
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Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht

Rostock

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  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

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