Rechnung von Infobel24 / EU Marketing AG – Mahnung durch Culpa Inkasso GmbH – Branchenbucheintrag durch Telefontrick

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Die Infobel24 versucht Unternehmer in die Vertragsfalle zu locken, indem sie diese mit Anrufen zu einem Eintrag auf der Website „Infobel24.de“ gewinnen will und dafür eine hohe Rechnung stellt.
Der Firmensitz (Dörflistraße 50, 8050 Zürich), die Telefonnummer, die Steuernummer, die Aufmachung der Anschreiben und die Masche ist nahezu identisch mit der der EU-Marketing AG (vormals: E&S Marketing AG). In § 2 der AGB der Infobel24 wird zudem angegeben, dass Infobel24 im Auftrag von EU Marketing AG handelt.

1. telefonischer Vertragsschluss: Trick mit Doppel-Anruf-Masche

Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und kommt durch die sogenannte „Doppel-Anruf-Masche” zustande.
Beim 1. Anruf wird der Betroffene unangekündigt angerufen, obwohl vorher keine Vertragsbeziehung bestand. In dem Gespräch werden verschiedene Geschichten behauptet, wie zum Beispiel:
• Vertrag besteht bereits
• der bisherige kostenlose Eintrag soll nunmehr kostenpflichtig verlängert werden
• man habe nicht rechtzeitig gekündigt
• der Eintrag läuft bald ab
• Suchmaschinenoptimierung
• Google-Auffindbarkeit

Daher müsse man den Eintrag jetzt bezahlen und jetzt die Daten abgleichen und aktualisieren.
Anschließend wird versucht, mit einem 2. Anruf kurze Zeit später die Betroffenen – nach deren Schilderung – quasi dazu zu drängen, den Vertragsschluss zu bestätigen. Dieses Telefongespräch wird mit dem Einverständnis des Unternehmers aufgezeichnet. Dies erfolgt jedoch wohl allein zu dem Zweck, um später Druck auf den Betroffenen ausüben zu können. Die Daten werden dabei wohl so geschickt abgefragt, dass der Eindruck eines Vertragsschlusses entsteht soll. Zusätzlich wird man aufgefordert, nur mit „ja“ zu antworten.
Dabei wird nach unseren Erkenntnissen mit Absicht kein Bezug auf das 1. Telefonat genommen, sondern es geht nur noch um den neuen Eintrag. Später hält die Firma dem Betroffenen durch den Mitschnitt vor, mit einem kostenpflichtigen Eintrag einverstanden gewesen zu sein.

2. Rechnung

Einige Tage später erhält der Betroffene eine Rechnung 699,00 € bis 999,00 € für einen 12 Monate laufenden Vertrag oder 549,00 € für einen 6 Monate laufenden Vertrag.

3. Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso GmbH

Unternehmer, welche die Rechnung nicht bezahlen, erhalten ca. 2 Monate später diverse Schreiben von der Culpa Inkasso GmbH.

a) vorgerichtliche Zahlungsaufforderung
In der vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung berechnet das Inkassounternehmen neben der angeblichen Hauptforderung weitere Mahnkosten, Zinsen und Inkassokosten.
Zudem droht die Culpa Inkasso GmbH mit einem gerichtlichen Verfahren und ggf. Klage und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

b) Zahlungsfrist 8 Tage
Für die Bezahlung der Gesamtforderung setzt die Culpa Inkasso GmbH eine Frist von 8 Tagen ab dem Datum der Zahlungsaufforderung.
c) Rückantwort – nicht unterschreiben und zurückschicken
Weiterhin wurde eine „Rückantwort“ beigefügt, die „dringend“ unterschrieben und zurückgeschickt werden soll. Angekreuzt ist hier bereits die 1. von mehreren Antwortmöglichkeiten.

„1. (X) Die Richtigkeit der geltend gemachten Gesamtforderung wird hiermit ausdrücklich anerkannt.“
Viele Betroffene fühlen sich – verständlicherweise – unter Druck gesetzt und zahlen, obwohl Sie der Forderung einfach widersprechen bzw. bestreiten könnten und auch sollten. Daher raten wir ab, vorschnell und ohne anwaltliche Beratung, die Rückantwort an die Culpa Inkasso GmbH zu unterschreiben und zurückzuschicken. Dann besteht die Gefahr, dass eine Rechtsgrundlage für die angebliche Forderung geschaffen und die Forderung anerkannt wird.
Wir raten, der Forderung zu widersprechen und zu bestreiten, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Des Weiteren sollte man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Einen Musterbrief finden Sie auf meiner Internetseit hier:

—————————————————————->>>>>>>  MUSTERBRIEF

4. kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Wer versucht, einen Widerruf zu erklären, wird damit regelmäßig zurückgewiesen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen nur für Verbraucher – nicht für Unternehmer. Es kann jedoch die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung bestehen.

5. So verhalten Sie sich richtig
Bei solchen Telefonanrufen sollten Sie sich auf kein Gespräch einlassen und dieses sofort beenden.
Melden Sie sich am Telefon nicht mit „ja“, sondern mit „Hallo“.
Vermeiden Sie Antworten auf ominöse Fragen mit „ja“, sondern antworten sie im ganzen Satz konkret (z. B. Frage: „Hören Sie mich?“ Antwort: „Ich höre Sie“)

6. Muss ich die Rechnung bezahlen?
Grundsätzlich sind solche Schreiben zunächst ernst zu nehmen. Lassen Sie sich aber von den Drohungen nicht verunsichern. Weder eine vorschnelle Zahlung noch ein Ignorieren ist angebracht. Wir empfehlen, keine vorschnelle Zahlung zu leisten. Rückforderungen sind später nur äußerst schwer durchzusetzen.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Forderung durch einen Anwalt prüfen.

5. unser Angebot
Wir können Ihren Fall prüfen und werden für Sie im Falle der Beauftragung außergerichtlich zu einen Betrag von pauschal 172,50 brutto tätig.

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Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de
Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

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