Die Postbank-Mitarbeiterin hatte die unerfahrenen Anleger zum Kauf eines Rohstofffonds in einer Postbank-Filiale beraten. Die nun auf Schadenersatz klagenden Anleger hatten bis dato in sichere Anlagen wie Rentenpapiere investiert und sogar mit diesen bereist Verluste gemacht. Daher wollten Sie nur noch eine sichere Geldanlage. Der Anlagebetrag war alles, was sie besaßen. Der Fond verzeichnete dann erhebliche Verluste. Der Aufforderung der Kläger, den Fond bei Erholung des Kurses wieder zu verkaufen, kam die Mitarbeiterin der Postbank nicht nach. Kurz darauf fiel der Kurs wieder erheblich. Die Kläger verkauften kurze Zeit später die Anlage zu einem geringeren Kurs und machten dabei ca.30 % Verlust. Diesen Schaden wollen sie von der Postbank ersetzt bekommen.
Alle außergerichtlichen Versuche einer gütlichen Einigung mit der Bank schlugen fehl. Daher wurde seitens der Kläger nun über die Rechtsanwalt Spiegelberg Klage beim Landgericht Rostock eingereicht.
Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die Kläger von der Postbank-Mitarbeiterin falsch beraten wurden. Im Beratungsgespräch unterzeichnete die Kläger eine Dokumentation, nach welcher sie “spekulativ” sprich riskant anlegen wollen. Ihr frei zur Verfügung stehendes Nettovermögen gaben die Kläger zu diesem Zeitpunkt mit gerade einmal mit 50 € an. Ein Prospekt wurde ihnen auch nicht ausgehändigt. Die Mitarbeiterin sicherte Ihnen auf Nachfrage zu, dass Verluste nicht einterten werden – eine fast schon vorsätzlich unrichtige Aussage.
Die Postbank steht auf dem Standpunkt, die Beratung sei korrekt verlaufen. Die Anleger seien über wesentlichen Punkte des Rohstofffonds vollständig informiert gewesen und hätten die Anteile an dem Rohstofffonds gewollt.
Das Landgericht Rostock wird nun zu klären haben, ob die Anleger falsch beraten wurden und diese ihren Verlust von der Postbank erstattet bekommen.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock