Die SMC Trust Investitionsgesellschaft GmbH & Co KG hatte von einer Vielzahl von Anlegern Geld aquiriert. Dieses Geld sollte in die Entwicklung und Vermarktung von Sicherheitsprodukten investiert werden. Dazu kam es nicht mehr, die Komplementärin SMC Trust GmbH meldete 2006 Insolvenz an. Dadurch wurde der SMC .. KG, der Kommanditgesellschaft, nach eigenen Angaben der Geschäftsleitung die Geschäftsgrundlage entzogen. Den Anlegern wurde teilweise geraten, ihre Beteiligung bzw. ihr Geld in eine neue Firma zu übertragen, die SMC Invest GmbH & Co KG. Aber auch deren Geschäftsgebahren erscheint undurchsichtig.
Bereits bei Vertragschluss waren erhebliche Mängel zu verzeichnen. In den Prospekten wurde nur bzw. gar nicht über das Risiko des totalen Verlustes des eingezahlten Geldes informiert. Die Betrittserklärungen waren derartige Hinweise ebenfalls nicht zu entnehmen. Teilweise wurden Unterlagen wie der Beitrittsantrag und der Emissionsprospekt erst nach Ablauf der Widerufsfrist an die Anleger übersandt. Natürlich ist dies widerrrechtlich.
Die Geltendmachung von Rechten ist damit erschwert, wenn nicht sogar vollständig vereitelt, da der Anleger dies beweisen muss.
Auch das Zustandekommen der Beteiligung an der SMC Invest durch Übertragung der Anteile gegen Zahlung eines Aufgeldes erfolgte ohne jegliche Hinweise auf die Rechte und Pflichten. Auch von dieser Gesellschaft gibt es keine Informationen an die Beteiligten. Kündigungen werden ignoriert bzw. kommen nicht an, da die Adressen nicht (mehr) stimmen.
Es ist zu prüfen, ob gegen diese Gesellschaften und deren verantwortliche Geschäftsführer Ansprüche geltend gemacht werden können.
Womöglich sind auch die Vermittler dieser Beteiligungen für die Schäden eintrittspflichtig. Dort finden oft die Beratungsgespräche statt, es werden die Empfehlungen ausgesprochen , aber es wird oft nur unzureichend beraten, vor allem fast nie richtig über das Risiko aufgeklärt.
Es lohnt sich daher, die Unterlagen zu sichten und zu prüfen, ob man die Beteiligung beenden/ kündigen und sein Geld zurückfordern kann.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock