Zustellung eines gelben Briefumschlages ohne Angabe des Datums – wann beginnt die Frist zu laufen ? Entscheidung des BFH

0

Der Beginn von Fristen hängt fast ausschließlich von dem Zeitpunkt der Zustellung eines Schreibens ab. Die Zustellung an private Personen oder Gesellschaften erfolgt in der Regel mit dem sogenannten gelben Umschlag.

Auf diesem Umschlag findet sich ein Kästchen, in welches der Postbote/Zusteller das Datum eintragen soll, zu dem er das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen hat. Ab diesem dort eingetragenen Datum beginnt die Frist dann zu laufen.

Was aber, wenn auf diesem Umschlag aber kein Datum eingetragen ist ?

Das Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 6.5.2014 , Az. GRS 2/13 entschieden, dasss in einem solchen Fall die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommen hat.

Begründung:
Wenn der Gesetzgeber die für eine Zustellung im Grundsatz notwendige Übergabe des Schriftstücks durch den Einwurf in den Briefkasten ersetze, müssten alle Förmlichkeiten dieses Verfahrens beachtet werden, damit die Rechtsmittelfrist zuverlässig berechnet werden könne.

_______________

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen