Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der Gesellschaftsformen geben und so gegebenenfalls die Entscheidung erleichtern, welche Gesellschaftsform dem eigenen Vorhaben/ Vorstellungen am ehesten entspricht. Die weitergehenden Einzelheiten (z.B. zur Entstehung, Haftung, Vertretung, Beendigung, steuerrechtliche Behandlung usw.) können den weiteren Beiträgen zu den einzelnen Gesellschaften entnommen werden.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
– Zusammenschluss von mindestens zwei Personen
– Ziel, durch gemeinsame Leistung gemeinsamen Zweck zu erreichen
– kein Handelsgewerbe
– grundsätzlich persönliche und unbeschränkte Haftung
– Kein Mindestkapital, keine Eintragung notwendig
– Vertretung nur durch alle Gesellschafter, solang nichts anderes vereinbart ist
– rechtsfähig
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
– Gründung durch eine oder mehrere Personen mit notariellem Gesellschaftsvertrag
– Handelsgewerbe oder anderer Zweck
– Mindeststammeinlage: 25.000 €
– Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
– Vertretung durch Geschäftsführer
OHG – Offene Handelsgesellschaft
– Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu gemeinsamem Zweck: Handelsgewerbe
– gemeinsame Firma
– persönliche und unbeschränkte Haftung
– Eintragung ins Handelsregister
– Einzelgeschäftsführungsbefugnis aller Geschäftsführer
– teilrechtsfähig
KG – Kommanditgesellschaft
– mindestens zwei Personen, mindestens ein Komplementär (haftet persönlich) und mindestens ein Kommanditist (haftet in Höhe seiner Einlage)
– Handelsgewerbe, Sonderform der OHG
– gemeinsame Firma
– Geschäftsführung grundsätzlich nur durch Komplementäre
– teilrechtsfähig
GmbH & Co. KG
– Sonderform der KG (siehe oben)
– Unterschied: als Komplementär tritt eine GmbH als Gesellschafter ein
KgaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien
– entspricht der KG (siehe oben)
– mindestens ein Komplementär, der persönlich haftet
– übrige Gesellschafter sind an in Aktien zerlegtes Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften (Kommanditaktionäre)
AG – Aktiengesellschaft
– Handelsgewerbe
– Eintragung ins Handelsregister
– Bar- oder Sacheinlage
– Grundkapital: mindestens 50.000 €
– Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft durch Aktien
– Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
– Vertretung durch den Vorstand
Stille Gesellschaft
– Beteiligung mit Vermögen am Handelsgewerbe eines anderen
– stiller Gesellschafter leistet Einlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers, erhält dafür Gewinnbeteiligung
– stille Gesellschaft tritt nach außen nicht in Erscheinung
eG – Genossenschaft
– Zusammenschluss von mindestens drei Personen
– Zweck: Förderung des Erwerbes, der Wirtschaft oder sozialer/ kultureller Belange
– Aufstellung einer Satzung
– Eintragung ins Genossenschaftsregister
– Haftung persönlich oder mit Gesellschaftsvermögen
PartG – Partnergesellschaft
– ähnlich wie OHG (siehe oben)
– Zusammenschluss ausschließlich von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung, mindestens zwei Personen
– Haftung nur der Partner, die Auftrag bearbeitet haben
– Eintragung ins Partnerschaftsregister
– schriftlicher Partnerschaftsvertrag
e.V. – eingetragener Verein
– Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
– es gibt wirtschaftliche sowie nicht wirtschaftlich (Ideal-) Vereine
– Aufstellung einer Satzung
– Eintragung ins Vereinsregister
– Vertretung durch den Vorstand
Europäische Aktiengesellschaft – SE (Societas Europaea)
– Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaften aus mindestens zwei Mitgliedstaaten
– Eintragung ins Handelsregister
– Mindestkapital: 120.000 €
– das Kapital ist in Aktien zerlegt
– Haftung nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens
– Sitz in mindestens einem EU-Staat
– rechtsfähig
– Geschäftsführung durch Vorstand oder eingerichteten Verwaltungsrat
EWIV – Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
– Zusammenschluss von mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU
– persönliche, unbeschränkte Haftung
– Kapital nicht erforderlich
– rechtsfähig
– Vertretung durch Geschäftsführer