In Deutschland gibt es ca. 200 Windkraftfonds. Nur wenige davon laufen wirklich befriedigend.
Beispielhaft dafür steht der GHF Windpark Bergholz GmbH & Co. KG.
Dieser teilte seinen Anlegern mit Schreiben vom 14. Januar 2020 mit, dass eine erhebliche Gewerbesteuerforderung der Stadt Leer besteht (ca. 686.000 €) und alle rechtlichen Möglichkeiten ohne Ergebnis ausgeschöpft wurden. Nach aktuellem Stand verfügt die Windparkgesellschaft nur noch über eine Liquidität von 500 €.
Zur Vermeidung einer Insolvenz drängt die Gesellschaft durch Schreiben des Anwaltsbüros Klötzing darauf, dass Anleger einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. 750.000 € wieder einzahlen sollen, um die Insolvenz zu verhindern.
Ieder Anleger solle daher ca. 12 % seiner ursprünglichen Einlage, welche teilweise an ihn wieder ausgeschüttet worden sei, zurückzahlen, um die Insolvenzantragstellung zu vermeiden.
Wir haben den von uns vertretenen Anlegern davon abgeraten, diese Rückzahlungen zum jetzigen Zeitpunkt zu leisten. die bislang vorliegenden Informationen und Zahlen lassen keine sicheren Rückschluss darauf zu, ob die geforderte Zahlung dem Grunde und der Höhe nach tatsächlich gerechtfertigt ist. Von daher sind nach unserer Einschätzung zunächst weitere Informationen von der Gesellschaft anzufordern.
Es ist somit gut zu überlegen, ob man zum jetzigen Zeitpunkt der Rückzahlung zustimmt und den Betrag an die GHF Windpark Bergholz bezahlt.
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Holger Spiegelberg Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rostock