MPC Offen-Flotte Santa B – Sanierung oder Insolvenz

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In den Jahren 2006 und 2007 haben Anleger knapp 180 Mio. € in den MPC Fonds Offen Flotte investiert. Auch dieser Fonds mit seinen 14 Einzelschiffgesellschaften ist in schwieriger wirtschaftlicher Lage. Die Anleger waren aufgefordert worden, trotz bereits feststehender Verluste von ca. 60 % ihrer Einlage weitere 12 % ihres Anlagebetrages zur Sanierung nachzuschießen.

Eine solche kann jedoch nur dann gelingen, wenn tatsächlich prognostizierte steigende Chaterraten zu erzielen sind. In Anbetracht der in Zukunft vorhandenen Kapazitäten und der aufkommenden Ladung ergibt sich jedoch eine erhebliche Überkapazität an Schiffen. Daher erscheint es relativ aussichtslos, dass man zukünftig steigende Chaterraten erzielen kann.

Einzige sinnvolle Aussicht für die Anleger wäre, dass die Geldanlage insgesamt rückabgewickelt wird.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Beratung unzureichend bzw. fehlerhaft gewesen ist.
Dabei kommen mehrere Ansatzpunkte in Betracht.
Beispielhaft muss über folgende Punkte grundsätzlich ausführlich beraten werden:

1. erheblicher Anteil an Weichkosten (knapp 30 %)

Das bedeutet, dass nur 70 % der Anlegergelder tatsächlich in die Schiffsinvestition fließen und somit überhaupt werthaltig sind. Diese Differenz von 30 % muss zunächst erst einmal wieder verdient werden.

2. Ausschüttungen im Falle der Insolvenz sind zurückzugewähren.

Werden Ausschüttungen vorgenommen, so kann im Falle der Insolvenz der Umstand eintreten, dass der Insolvenzverwalter die geleisteten Ausschüttungen zurückfordert. Dies wird er dann tun, wenn diese Ausschüttungen nicht auf tatsächlichen Gewinnen des Fonds basierten, sondern trotz tatsächlich erwirtschafteten Verlusten nur Buchgewinne darstellen.

3. Aufklärung über Vertriebsprovisionen

Insbesondere Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ihre Kunden über die erhaltenen Vertriebsprovisionen bei Vermittlung der Anlage sowie sonstige weitere Provisionen (Bestandsprovisionen, Rückvergütung etc.) aufzuklären.
Unterbleibt dies, bestehen Schadensersatzansprüche.

4. Wertermittlungen der Schiffe

Darzustellen sind auch die Risiken, welche sich aus den Kreditverträgen mit dem Banken ergeben.
Zunächst wird bei Kreditvertragsbeginn eine Wertermittlung des Schiffes vorgenommen. Aufgrund sinkender Chaterraten sinken auch die Werte der Schiffe.

Durch Vertragsklausel haben die Bank i.d.R. die Möglichkeit, in diesen Fällen Sondertilgungen zum Ausgleich der möglichen Unterdeckung zu verlangen.

5. Währungsrisiken

Sofern Kredite in Fremdwährungen aufgenommen werden, welche nicht den Ertragswährungen (meistens US-Dollar) entspricht, ergeben sich Währungsrisiken.

Darüber ist dezidiert aufzuklären.

6. Keine garantierte Verkaufbarkeit der Beteiligung

Für Beteiligungen an Fonds gibt es grundsätzlich vorzeitig keine Kündigungsmöglichkeit und auch keine Chance, an Ihr Geld zu kommen. Allenfalls über den Zweitmarkt kann eine Fondsbeteiligung veräußert werden.

Gerade für den Fall, dass sich die Beteiligung jedoch negativ entwickelt, sind auf dem Zweitmarkt kaum akzeptable Verkaufspreise zu erzielen.
Insgesamt ist in diesen Fällen ein Verkauf ausgeschlossen, sodass man „mit den Schiffen untergeht“.
Darüber hinaus sind auch Fehler in den Prospekten eine weitere Grundlage, Regressansprüche geltend zu machen.

Wir helfen Ihnen gerne diese Punkte im Bezug auf Ihre Beteiligung zu prüfen.

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Spiegelberg
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