Schiffs-Fonds und Schiffsbeteiligungen in Schieflage – Ansprüche auf Schadensersatz?

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Über viele Jahre haben die Deutschen in Schiffs-Fonds und Schiffsbeteiligungen investiert. Mittlerweile jedoch spitzen sich die Probleme dieser Beteiligungen zu. Die Krise im globalen Seehandel und der damit verbundene Einbruch der Schiffsmieten (Charterraten), Überkapazitäten sowie das geringere Frachtaufkommen sind dafür die Ursache. Alle namenhaften Fondsgesellschaften und die von diesen aufgelegten Fonds sind betroffen. Dies betrifft beispielsweise die HCI Capital, MPC Capital, Elbe EmmissionsHaus und auch das Fondshaus GHF.
Derzeit fahren auf den Weltmeeren etwa 2.500 Fonds-Schiffe. Ein großer Teil dieser seien derzeit wirtschaftlich notleidend, so die Einschätzung von Experten. Fast 40 Schiffsgesellschaften mit einem Volumen von ca.  € 500 Mio sind bereits insolvent. Anleger hatten dort knapp € 200 Mio  investiert. Sanierungskonzepte scheitern häufig, da es derzeit zu viele Schiffe, aber zu wenig Ladung gibt.
Oft decken die Schiffe nicht mal ihre Betriebskosten, welche nicht zuletzt aufgrund der hohen Ölpreise angestiegen sind.
Für viele Fondsbesitzer besteht daher die Gefahr, dass der Fonds entweder Pleite geht bzw., nach einem erzwungenen Verkauf des Schiffes durch die Banken, ein großer Verlust entsteht.

Anleger sind bei der Zeichnung von Fondsbeteiligungen an Schiffen oftmals nicht vollständig über die damit verbundenen Risiken beraten worden. Dabei geht es insbesondere darum, dass derartige Beteiligungen kein Baustein einer sicheren Altersvorsorge und generell keine sicheren Geldanlagen sind. Es sind wirtschaftliche Beteiligungen, die mit dem Risiko eines Totalverlustes verbunden sind.
Darüber hinaus hängt der Erfolg der Beteiligung an der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Weltmärkten, welche kurzfristigen und starken Schwankungen unterworfen sein können.
Des Weiteren sind aber auch die Kosten der Fremdfinanzierung ein wesentlicher Bestandteil des Erfolges einer solchen Schiffbeteiligung.

Nicht zuletzt spielen auch hier Provisionen für die Vermittlung dieser Geldanlagen eine Rolle. Das betrifft zum einen sogenannte Kick-backs –  dies sind Provisionen, welche an den Anlageberater umsatzabhängig zurückfließen. Des Weiteren sind sowohl Banken als auch bankunabhängige Berater verpflichtet, über Vertriebsprovisionengrundsätzlich  dann aufzuklären, wenn diese über 15% liegen.

Nicht selten bieten die Verkaufsprospekte selbst Anhaltspunkte dafür, dass diese fehlerhaft erstellt wurden und über entscheidungserhebliche Umstände unrichtig oder unvollständig informieren.
Zu guter Letzt ist auch der Weiterverkauf einer solchen Beteiligung nur sehr eingeschränkt möglich, nämlich auf dem (kaum vorhandenen) Zweitmarkt. In der Regel ist dies jedoch auch mit erheblichen Verlusten verbunden.
Wenn Sie den Eindruck einer Falschberatung in Bezug auf ihre Schiffsbeteiligung haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie.

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