Vergleich vor dem Landgericht Rostock- Kreisverband der Volkssolidarität Bad Doberan erkennt Verpflichtung an

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Die Verfahren um die Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit den Anlegergeldern in den insolventen Immobilienfonds der Volkssolidarität gehen in die Endphase.

Nachdem der BGH dem Oberlandesgericht Rostock die Grundlagen der Haftung von Gründungskommanditisten aufgrund jahrzehntelanger BGH – Rechtsprechung noch einmal erläutert hatte, ist der Kreisverband der Volkssolidarität Bad Doberan durch Urteil des OLG Rostock im Dezember 2017 zur Zahlung verpflichtet worden.
Diese Verfahren betrafen jedoch nur Beteiligungen, welche die Anleger an der VSI KG gezeichnet hatten.

Sehr viele Anleger hatten jedoch auch stille Beteiligungen bei der VSI GmbH abgeschlossen. Die Haftung für Initiatoren von Publikumsgesellschaften, welche den Vertrieb von Geldanlagen auf Dritte übertragen, gelten jedoch auch für derartige Konstruktionen. Auch diese Rechtsprechung des BGH ist mehrere Jahrzehnte alt. Aufgrund der Tatsache, dass viele Publikumsgesellschaften in Form der Kommanditgesellschaften (KG) errichtet werden, sind zu dieser Konstellation nur selten Urteile ergangen.

Zumindest der anwaltliche Vertreter des Kreisverbandes Bad Doberan Dr. Bloss ist mit dieser Rechtsprechung vertraut. Das Landgericht selbst wollte die Ansprüche aufgrund dieser Beteiligungsform – stille Beteiligung an der VSi GmbH – nach vorläufiger Einschätzung ablehnen. Der anwaltliche Vertreter des Kreisverbandes Mecklenburg Mitte war ebenfalls mit dieser speziellen Haftungskonstellation nicht vertraut und erbat die übliche Fristverlängerung.

Deutlich wird daraus, dass jedenfalls der Kreisverband Bad Doberan seine rechtliche Verpflichtung gegenüber den – wenn auch wenigen – verbliebenen Klägern als ehemaligen Geldgebern der Volkssolidarität Immobilienfonds im Rahmen seiner Möglichkeiten wahrnehmen will. Obwohl auch der Kreisverband Mecklenburg Mitte seit 2009 weiß, dass ein möglicher Schadensersatzanspruch auf ihn zukommt, hat man sich – so scheint es – zumindest bis jetzt mit derartigen Haftungsfragen und Ausgleichsansprüchen insbesondere zum Kreisverband Bad Doberan nicht sonderlich ernsthaft befasst. Und das, obwohl der Kreisverband Mecklenburg Mitte mit Herrn Viereck die treibende und beherrschende Kraft in diesen Fonds war.

Für die Anleger, welche mutig waren und nahezu zehn Jahre  ! Gerichtsverfahren durchgehalten haben, scheint sich diese Mühe und das eingegangene Risiko nunmehr zu lohnen.
Aufgrund der aus unserer Sicht ziemlich eindeutigen rechtlichen Lage gehen wir davon aus, dass die Verfahren in Kürze zu Gunsten dieser Volkssolidarität Anleger abgeschlossen werden können.

So haben viele der mittlerweile schon über 80-jährigen Anleger noch etwas von diesen Geldern.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock

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