Volkssolidarität – Schadenersatz-Ansprüche gehen auf die Erben über

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Die Immobilienfonds der Volkssolidarität, gegründet u.a. vom Kreisverband der Volkssolidarität Bad Doberan, haben ca. 9 Millionen Euro verbrannt.
Dieses Geld hatten nahezu 1.500 Anleger – überwiegend ältere Menschen – in den Immobilienfonds gutgläubig angelegt. Man versprach Ihnen u.a., dass Geld gut zu verzinsen und sie vorrangig bei der Vergabe von Heimplätzen zu berücksichtigen.

Viele der älteren Anleger sind zwischenzeitlich verstorben. Damit sind die Ansprüche jedoch nicht verloren. Diese sind im Wege der Erbfolge  auf die Erben übergegangen. Dies belegt der Erbschein. Die Erben  könnten nun die Ansprüche ihrer verstorbenen Verwandten vor Gericht geltend machen.

Die Chancen auf Rückzahlung der eingezahlten Gelder stehen gut. Sicher nachweisen lassen sich personelle Überschneidungen. Akteure der maroden Immobilienfonds waren gleichzeitig auch in die Leitungs- und Entscheidungsebenen der Kreis- und Landesverbände, zum Teil auch des Bundesverbandes der Volkssolidarität eingebunden. Eine Analyse des Fonds bereits im Jahre 2001 machte deutlich, dass die Gelder nicht ordnungsgemäß im Sinne der Anleger verwendet werden. Weitere Schreiben der Fondsverantwortlichen und Zeugenaussagen von unmittelbar am Fonds bzw. bei der Volkssolidarität Beteiligten im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen  lassen keinen Zweifel daran zu, dass allen Verantwortlichen die Situation um die Verwendung der eingezahlten Gelder voll bewusst war. Diese Kenntnis müssen sich nach unserer Einschätzung die verschiedenen Verbände der Volkssolidarität zurechnen lassen. Dies würde bedeuten, dass die Verbände den Anlegern bzw. deren Erben die entstandenen Schäden zu ersetzen hätten, sprich die eingezahlten Gelder zurückzahlen müssten

Damals wurden jedoch, trotz dieser Kenntnis,  Anteile weiterhin vertrieben und als sichere Anlage mit einer guten jährlichen Verzinsung in Höhe von 5 %  verkauft. Mit diesen neu eingezahlten Geldern  wurden dann wiederum Auszahlungen sowie Zinsszahlungen an die Alt-Anleger vorgenommen. Dies wird bekanntermaßen als Schneeballsystem bezeichnet.

Die betroffenenVerbände der Volkssolidarität versuchen nun offensichtlich alles, um durch Verzögerungen im Prozessverlauf Zeit zu gewinnen und die Ansprüche der  Anleger bzw. deren Erben zu vereiteln.
Für nahezu alle noch nicht gerichtlich erhobenen Ansprüche gilt, dass diese noch im Jahr 2012 im Klagewege geltend gemacht werden müssten.
Anderenfalls wären sie spätestens ab dem 01.01.2013 verjährt und damit endgültig verloren.

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