Wenn Sie Ihre EC-Karte, Debitkarte, Kreditkarte, Girocard oder andere Geldkarte nicht mehr finden und vermuten, dass Sie diese verloren haben oder gestohlen wurde, sollten Sie schnell handeln und Folgendes beachten.
- Sperrnotruf oder Sperrhotline der Bank
Zunächst sperren Sie bitte sofort Ihre Geldkarte.
Wählen Sie den allgemeinen Sperr-Notruf
116 116.
Der Anruf ist aus Deutschland kostenfrei und 24 Stunden erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie die dort gültige Landesvorwahl von Deutschland (z. B. 0049 aus dem Festnetz und +49 aus dem Mobilfunknetz) vorweg.
Sie benötigen zwingend für die Sperrung über den allgemeinen Sperrnotruf die IBAN bzw. die Kontonummer und Bankleitzahl. Es ist daher sinnvoll, sich diese zu notieren (NICHT jedoch die PIN) und sicher aufzubewahren.
Alternativ können Sie auch die Sperrhotline Ihrer Bank anrufen.
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Nach der Sperrung ist die Karte zumindest für das Electronic-Cash-Verfahren und für das Geldabheben an Geldautomaten gesperrt.
- Strafanzeige
Bei einem Diebstahl oder Raub sollten Sie weiterhin sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
- KUNO = Sperrung auch für das Lastschriftverfahren
Die telefonische Kartensperrung beim Sperrnotruf reicht jedoch nicht aus. Sie verhindert nur, dass Betrüger mit der PIN Geld abheben. Die Zahlung per Lastschrift ist weiterhin möglich. Der Dieb kann also mit Ihrer gesperrten Karte trotzdem einkaufen – er muss nur einigermaßen gut Ihre Unterschrift fälschen können. Beim Lastschriftverfahren wird nämlich nicht geprüft, ob die Karte gesperrt wurde.
Daher sollte zusätzlich eine KUNO-Sperrung erfolgen. KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft mit dem Ziel, Betrugsfälle zu reduzieren. Dieses Sperrsystem leitet die Bankdaten an die zentrale Meldestelle des Deutschen Handelsverbands. Wenn der Dieb nun mit der Geldkarte bezahlen will, wird bei der Kartenprüfung die Sperrung angezeigt.
Die KUNO-Sperrung ist jedoch nur bei der Polizei persönlich (nicht online oder telefonisch) und mit Unterschrift des Kontoinhabers möglich.
- Kontrolle der Kontoauszüge
Trotz der KUNO-Sperrung sollten Sie in den nächsten Wochen die Kontoauszüge kontrollieren, da nicht alle Händler an KUNO teilnehmen. Sofern unrechtmäßige Abbuchungen stattgefunden haben, können Sie die Lastschrift bis zu 8 Wochen nach Buchungsstellung zurückbuchen lassen. Sollte ein Händler auf die Zahlung bestehen, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber tatsächlich unterschrieben hat.
- Musterschreiben an die Bank
Sofern Ihnen die Bank nicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, hat sie Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Sie sollten die Bank zunächst auffordern, Ihnen den Nachweis der Benutzung der Originalkarte zu erbringen. Setzen Sie der Bank einer Frist von max. 10 Tagen mit einem konkreten Zahlungszeitpunkt (z. B. wenn heute der 14.08.2017 ist – dann bis 24.08.2017). Ein Musterschreiben haben ich Ihnen zur Verfügung gestellt.
Wenn sich die Angelegenheit dann nicht geklärt hat, würde ich Ihnen für eine weitere Rechtsberatung gern zur Seite stehen.
Lesen Sie auch unsere weiteren Artikel zu diesem Themenkreis:
————-> Diebstahl und Verlust der EC-Karte – muss die Bank den Schaden bei Missbrauch ersetzen ?
————-> Grundlegendes zur Kreditkarte
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Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock