Aus für den HCI Shipping Select XXV – Insolvenz des maroden Schiffsfond

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Nun ist auch der Flottenfond Shipping Select 25 mit seinen 4 Frachtern von der weltweit taumelnden Schifffahrt erwischt worden. Am 30.03.2012 hat das Amtsgericht Hamburg über das Vermögen aller 4 Einschifffahrtsgesellschaften des Fonds das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.
Zu geringe Charterraten waren im Endeffekt der Grund dafür, warum der im Jahr 2007 aufgelegte Fond mit seinen 1200 Investoren in Liquiditätsschwierigkeiten geriet.

Beschleunigt wurde die wirtschaftliche Not des Fonds auch dadurch, dass, wie üblich, der größte Teil des Fondsvolumen aus Bankkrediten resultierte.
Diese wurden zum großen Teil in US-Dollar aufgenommen, zu einem geringeren Teil in japanischen Yen.

Die mit diesem Vorgehen geplante Erzielung von Wechselkursgewinnen trat jedoch nicht ein. Tatsächlich wurde der Wert des japanischen Yen im Verhältnis zum US-Dollar aufgewertet, was sich im Ergebnis in einer erheblichen Verteuerung des Bankkredites bemerkbar machte.

Daneben waren jedoch auch die Schiffe von einem Wertverlust betroffen. Für diesen Fall haben sich die Banken  zusätzlich Zahlungen ausbedungen, mit welchen die Kredite aufgrund der Untersicherung  mittels Sondertilgung eher zurückgezahlt werden müssen.

Insgesamt kumulieren sich somit beim HCI Shipping Select 25 die Risiken von geringen Chaterraten, fehlender Auslastung und Wertverlust mit anschließenden Sondertilgungen.

Nachdem Sanierungsversuche fehl schlugen, wurden die gewährten Darlehen von den Banken zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Ein Insolvenzantrag war somit unausweichlich.
Auch ein möglicher Verkauf der 4 Frachtschiffe wird vermutlich nicht ausreichen, die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des Fonds zu tilgen.

Insofern müssen die Anleger wohl mit einem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen.

Allerdings bestehen für die Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche. Diese können dann gegeben sein, wenn die Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht bzw. nicht umfassend genug über die möglichen Risiken einer Beteiligung an dem Schiffsfonds aufgeklärt wurden.

Gerade bei dem Verkauf durch beratende Banken ist in der letzten Zeit durch zahlreiche Gerichtsurteile festgestellt worden, dass diese beim Verkauf der Fonds über ihre Rückvergütungen Auskunft erteilen muss. Im Falle der Zahlung von solchen versteckt geflossenen Provisionen (Kickback) und mangelnder Information hierüber kann der Anleger daher verlangen, dass seine Beteiligung rückabgewickelt wird.

Ob in ihrem speziellen Fall derartige Ansprüche bestehen, kann nicht pauschal beurteilt werden. Daher nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir das weitere Vorgehen bezüglich der Anspruchsprüfung erörtern können.

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Spiegelberg
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