Kammergericht Berlin weist Berufung des geschlossenen Immobilienfonds Berkom Elsenstrasse KG zurück

0

Der Berliner Immobilienfonds Berkom Elsenstrasse KG war durch die Streichung der Wohnungsbauförderung in Berlin in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und musste sich sanieren. Dem dabei erstellten Sanierungs-Konzept stimmten nicht alle Gesellschafter zu. Diese weigerten sich zudem, auf sie entfallene Sanierunsgbeiträge zu zahlen.

Das Kammergericht hat nun eine Klage gegen einen nichtzahlenden Gesellschafter auch in der 2. Instanz abgewiesen.

Der Immobilienfonds hatte sich dabei die Ausgleichsansprüche der zahlenden Gesellschafter abtreten lassen und klagt nun gegen die eigenen Gesellschafter.

Das Kammergericht kommt ebenfalls zu der Wertung, die Beitreibung dieser Forderung ist für den Immobilienfonds Berkom Elsenstrasse eine fremde Angelegenheit, da das wirtschaftliche Ergebnis nur den Sanierungsgesellschaftern zugute kommt.

Zudem stellt der Forderungseinzug kein eigenständiges Geschäft des Immobilienfonds Berkom Elsenstrasse dar. Sie ist auch keine Nebenleistung einer anderen beruflichen Tätigkeit. Ihr Geschäftszweck besteht im Erwerb eines Erbbaurechts, der Errichtung einer Wohnanlage und einer Tiefgarage sowie der anschließenden Vermietung und Verwaltung.

Daher liegt in den auf Forderungsabtretung gerichteten Verträgen der Sanierungsgesellschafter mit der Berkom Elsenstrasse KG ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.

_______________

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie  uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden  Unterlagen.

Die  Anfrage  zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Telefon:         0381   /  440  777-0

Email:             info@ra-spiegelberg.de

Spiegelberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rostock

Lesen Sie dazu auch:

 — Berkom-Immobilienfonds-Landgericht Berlin weist Klage auf Innenausgleich der Gesellschafter zurueck

—  Berliner Immobilienfonds BERKOM (TRIGON) – Ansprüche gegenüber den Gesellschaftern der Elsenstraße KG erhoben

 

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen